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   OLG Jena, 30.06.2005 - 9 W 97/05   

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https://dejure.org/2005,8141
OLG Jena, 30.06.2005 - 9 W 97/05 (https://dejure.org/2005,8141)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.06.2005 - 9 W 97/05 (https://dejure.org/2005,8141)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 9 W 97/05 (https://dejure.org/2005,8141)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 937 Abs. 2, 936, 924, 103, 104 ZPO, Art 103 Abs. 1 GG
    Einstweiliges Verfügungsverfahren, Prozessrechtsverhältnis. Kostenfestsetzung, rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ergehen einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung wegen Dringlichkeit durch ein formales Prozessrechtsverhältnis; Nachholung einer unterbliebenen Anhörung zur Berechtigung einer Kostengrundentscheidung auf Grund des Grundsatzes des Fairen Verfahrens und ...

  • Judicialis

    ZPO § 103; ; ZPO § 104; ; ZPO § 936; ; ZPO § 937 Abs. 2; ; ZPO § 924; ; GG Art 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Bedeutung des Prozessrechtsverhältnisses im Rahmen der Kostenfestsetzung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus OLG Jena, 30.06.2005 - 9 W 97/05
    a) Der im Instrument der einstweiligen Verfügung angelegte Eilrechtsschutz ist eine Ausprägung der Garantie des effektiven Rechtsschutzes (vgl. BVerfG NJW 1995, 2477).
  • BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Verletzung durch sofortige Entscheidung trotz des

    Auszug aus OLG Jena, 30.06.2005 - 9 W 97/05
    Soweit deshalb Entscheidungen aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes ohne vorheriges Gehör des Antragsgegners getroffen werden dürfen, ist das rechtliche Gehör zumindest nachträglich zu gewähren (vgl. BVerfG NJW 2004, 2443; Zöller/Vollkommer, vor § 916, Rn. 1a).
  • AG Neuruppin, 31.03.2010 - 42 C 376/08

    Gerichtskosten: Kostentragungspflicht bei nicht zugestellter einstweiliger

    Die wohl überwiegende Rechtsmeinung in Praxis und Literatur geht davon aus, dass der gegen ihn gerichtete Kostenausspruch erst nach einer Zustellung der Hauptsacheentscheidung von der Justizkasse vollziehbar werde (BFH in BFH/NV 2003, 1201; Kammergericht NJW-RR 2000, 1239; OLG Bremen KostRspr § 54 GKG Nr. 13 m. zust. Anm. Schneider; OLG Hamburg MDR 1999, 60; OLG Jena OLGR Jena 2005, 964; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 732; AG Grevenbroich MDR 1999, 767; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl. § 29 GKG Rz. 5; Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, Stand Dez. 2008, Kommentar zum KV Nrn. 1410-1425, Abschn. 5.0 Rz. 17; Schröder JurBüro 1997, 151).
  • KG, 30.08.2012 - 5 W 157/12

    Einstweilige Verfügung: Fehlerhafte Ersatzzustellung heilbar!

    Weiterhin zutreffend nimmt das Landgericht an, dass die Kostengrundentscheidung in der (im Verfahren der einstweiligen Verfügung ergangenen) Beschlussverfügung des Landgerichts Berlin vom 14.3.2012 gegenüber der Antragsgegnerin erst mit der Zustellung dieser Beschlussverfügung an die Antragsgegnerin wirksam geworden ist (Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Auflage, § 922 Rn. 11a, § 929 Rn. 13; vgl. auch OLGR Jena 2005, 964 Rn. 12).
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